Rechtsprechung
BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 |
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Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
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Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
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Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
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Kurzfassungen/Presse
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Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
Besprechungen u.ä.
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Wiedereinstellungsanspruch gekündigter Arbeitnehmer bei nachträglichem Betriebsübergang
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 27.01.1994 - 1 Ca 877/93
- ArbG Paderborn, 27.01.1994 - 1 Ca 877/94
- LAG Hamm, 24.01.1995 - 11 (19) Sa 559/94
- BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
Papierfundstellen
- BAGE 87, 115
- NJW 1998, 1885
- NJW 1999, 1885
- ZIP 1998, 167
- ZIP 1998, 344
- MDR 1998, 420
- NZA 1998, 249
- NZA 1998, 251
- BB 1997, 2590
- BB 1998, 319
- DB 1997, 2388
- DB 1998, 316
- JR 1999, 44
Wird zitiert von ... (119) Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …
Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
Dies hat der EuGH mit Urteil vom 11. März 1997 (- Rs C-13/95 - DB 1997, 628) bestätigt.a) Ausgehend von dem Schlußantrag des Generalanwalts La Pergola in Sachen Rs C-13/95 vom 15. Oktober 1996 sowie den vom EuGH im Urteil vom 11. März 1997 (aaO) mitgeteilten Stellungnahmen des Vereinigten Königreiches und der Kommission der EG ist im Rahmen der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "durch Rechtsgeschäft" im Sinne von § 613 a Abs. 1 BGB anzunehmen, daß in Branchen, in denen es im wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, die Übernahme einer organisierten Gesamtheit von Arbeitnehmern einen Betriebs- oder Betriebsteilübergang darstellt, wenn der neue Auftragnehmer aufgrund eigenen Willensentschlusses diese durch ihre gemeinsame Tätigkeit verbundenen Arbeitnehmer übernommen hat, weil sie in der Lage sind, den Neuauftrag wie bisher auszuführen.
- BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96
Wiedereinstellungsanspruch
Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
Dabei ist ausschließlich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung, also bei Zugang der Kündigung abzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Wiedereinstellung).aa) Der Zweite Senat hat bereits mit Urteil vom 27. Februar 1997 (aaO) entschieden, daß dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zusteht, wenn im Zeitraum zwischen Ausspruch einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und dem Kündigungstermin ein bei Ausspruch der Kündigung noch nicht abzusehender Betriebsübergang stattfindet.
- BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96
Betriebsstillegung durch Konkursverwalter
Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
Soweit der EuGH abweichend von der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für Branchen, in denen es im wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, in einer organisierten Gesamtheit von Arbeitnehmern, die durch eine gemeinsame Tätigkeit dauerhaft verbunden sind, eine übernahmefähige wirtschaftliche Einheit gesehen hat (vgl. Nr. 21 der Entscheidungsgründe), die im Falle ihrer Übernahme einen Betriebsübergang darstellen kann, hat sich der erkennende Senat dieser Rechtsprechung des EuGH bereits mit Urteil vom 22. Mai 1997 (- 8 AZR 101/96 - ZIP 1997, 1555, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) angeschlossen.
- BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs - …
Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
Der Betriebsübergang muß der Beweggrund für die Kündigung gewesen sein (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 13 = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB). - BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87
Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus …
Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
Damit kann ein bevorstehender Betriebsübergang nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 613 a Abs. 4 BGB führen, wenn die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits feststehen oder zumindest greifbare Formen angenommen haben (BAG Urteil vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - BAGE 59, 12 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB). - EuGH, 16.12.1992 - C-132/91
Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.
Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
Ob diese so berechtigten Arbeitnehmer von ihrem Anspruch auf Fortsetzung der Beschäftigung Gebrauch machen, unterliegt allein ihrer rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit (vgl. hierzu EuGH Urteil vom 16. Dezember 1992 - 1 Rs C-132/91, 138/91, 139/91 - AP Nr. 97 zu § 613 a BGB). - BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 156/95
Betriebsübergang bei Neuvergabe eines Reinigungsauftrags?
Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
Im Zeitpunkt des Zugangs der streitgegenständlichen Kündigung am 14. Juni 1993 lagen weder die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs von der Beklagten auf die Firma P bereits vor, noch hatten sie greifbare Formen angenommen, denn entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts erfüllt allein eine Funktionsnachfolge nicht die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613 a BGB (vgl. dazu nur den Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 21. März 1996 - 8 AZR 156/95 - AP Nr. 10 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 mit der Zusammenfassung der früheren Rechtsprechung des BAG). - LAG Hamm, 24.01.1995 - 11 (19) Sa 559/94
Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge
Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Januar 1995 - 11 (19) Sa 559/94 - aufgehoben. - EuGH, 14.11.1996 - C-305/94
Rotsart de Hertaing / Benoidt und IGC Housing Service
Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
cc) Diese Auslegung des § 613 a BGB folgt den vom EuGH mit Urteil vom 14. November 1996 (- Rs C-305/94 - AP Nr. 12 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187) aufgezeigten Grundsätzen.
- BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03
Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang
c) Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung/Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Erwerber kommt grundsätzlich in Betracht, wenn es trotz einer ursprünglich vorgesehenen Stilllegung des Betriebes oder eines Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit aus anderen Gründen und einer infolge dessen wirksam ausgesprochenen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen im Sinne des § 1 KSchG nachträglich zu einem Betriebsübergang und damit zur Fortführung des Betriebes oder der Entstehung einer anderen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer kommt (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1; 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 3; 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 2; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 5; 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154; 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5 = EzA BGB § 613a Nr. 171; 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260 = AP BGB § 613a Nr. 185 = EzA BGB § 613a Nr. 175; 16. Mai 2002 - 8 AZR 320/01 - AP InsO § 113 Nr. 9).Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich der vorgenannten Rechtsprechung des Zweiten Senats ebenfalls ausdrücklich angeschlossen (13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154).
Der erkennende Senat hat hingegen für den Fall eines durch willentliche Übernahme der Hauptbelegschaft eingetretenen Betriebsüberganges iSd. § 613a BGB ausdrücklich das Bestehen eines Fortsetzungs-/Wiedereinstellungsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Betriebserwerber auch nach Ablauf der Kündigungsfrist bejaht (13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154; 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5 = EzA BGB § 613a Nr. 171) und ausgeführt, im Hinblick darauf, dass die Voraussetzungen eines Betriebsüberganges nicht nur durch die Übernahme materieller und/oder immaterieller Betriebsmittel, sondern auch durch die willentliche Übernahme der Hauptbelegschaft erfüllt werden könnten, sei die Erstreckung des Fortsetzungsanspruchs auf die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein wirksames, den europarechtlichen Vorgaben genügendes Mittel, den Bestandsschutz bei Betriebsübergängen zu gewährleisten (…12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - aaO; vgl. auch Müller-Glöge NZA 1999, 449, 455).
Die Anerkennung eines Wiedereinstellungs-/Fortsetzungsanspruchs bei einem nach Ablauf der Kündigungsfrist vollzogenen Betriebsübergang durch die Übernahme von materiellen und immateriellen Betriebsmitteln hat der Achte Senat offen gelassen (13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - aaO;… 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - aaO).
Entgegen der bisherigen Auffassung des Achten Senats (13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154) lässt sich aus Art. 3 und 4 der Richtlinie kein über die Kündigungsfrist hinausgehender Wiedereinstellungsanspruch ableiten (vgl. insoweit auch die kritischen Anmerkungen zu 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - von Peters/ Thüsing EzA BGB § 613a Nr. 154; Kania EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1; Langenbucher SAE 1998, 145 ff.; vgl. auch Hanau ZIP 1999, 324, 325).
Soweit sich der Senat im Urteil vom 13. November 1997 (- 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154) auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. November 1996 (- Rs C-305/94 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 12) bezieht, folgt hieraus nichts Gegenteiliges.
- BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08
Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist eine Gesamtabwägung vorzunehmen, bei der je nach Einzelfall folgende relevante Umstände in Betracht zu ziehen sind: die Art des Betriebes oder Unternehmens; der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude, Maschinen und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung; der Wert der übernommenen immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation; die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft durch den neuen Inhaber, also des nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils des Personals; der etwaige Übergang der Kundschaft und der Lieferantenbeziehungen; der Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten; die Dauer einer eventuellen Unterbrechung dieser Tätigkeit (…24. Januar 2002 - C-51/00 - Rn. 24, Slg. 2002, I-969 = AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 32 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 77/187 Nr. 1; Senat 22. Mai 1997 - 8 AZR 101/96 - BAGE 86, 20 = AP BGB § 613a Nr. 154 = EzA BGB § 613a Nr. 149; 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154; 13. November 1997 - 8 AZR 375/96 - BAGE 87, 120 = AP BGB § 613a Nr. 170 = EzA BGB § 613a Nr. 156; 25. Mai 2000 - 8 AZR 416/99 - BAGE 95, 1 = AP BGB § 613a Nr. 209 = EzA BGB § 613a Nr. 190). - BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98
Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und …
b) Des weiteren folgt aus der methodischen Begründung des Wiedereinstellungsanspruchs als einer vertraglichen Nebenpflicht, daß der Arbeitnehmer jedenfalls für den Bereich der betriebsbedingten Kündigung eine Wiedereinstellung grundsätzlich nicht verlangen kann, wenn die Änderung der maßgeblichen Umstände erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist (BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2, zu II 1 c der Gründe;… ebenso ErfK/Ascheid § 1 KSchG Rn. 473; Annuß BB 1998, 1582, 1587; Boewer NZA 1999, 1177, 1178; Oetker ZIP 2000, 643, 647, 648;… aA KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 569; Raab RdA 2000, 147, 154; Zwanziger BB 1997, 42, 45; offengelassen in BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 4, zu B II 2 der Gründe und BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260 = AP BGB § 613 a Nr. 185, zu B III 1 der Gründe; für den (Sonder-) Fall des erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses überraschend erfolgten Betriebsübergangs bejaht der Achte Senat aufgrund europarechtlicher Vorgaben den Wiedereinstellungsanspruch, BAG 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613 a Nr. 169, zu II 3 c der Gründe und BAG 12. November 1998 - 2 AZR 265/97 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5, zu C III 1 der Gründe).
- BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97
Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang
Werden die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 13. November 1997 (- 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und vom 11. Dezember 1997 (- 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) dahingehend ausgelegt und fortentwickelt, daß der Fortsetzungsanspruch des wirksam vom alten Betriebsinhaber gekündigten Arbeitnehmers auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht nur bei einem infolge Übernahme der organisierten Hauptbelegschaft begründeten Betriebsübergang, sondern auch bei einem durch spätere Übernahme der materiellen und immateriellen Betriebsmittel begründeten Betriebsübergang anzunehmen sei, besteht keine Berechtigung, diesen Fortsetzungsanspruch auch im Falle des Konkurses des alten Betriebsinhabers anzuerkennen. - BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil dadurch auf den Erwerber über, daß dieser die Identität der wirtschaftlichen Einheit durch die Einstellung der organisierten Hauptbelegschaft und deren Einsatz auf ihren alten Arbeitsplätzen mit unveränderten Aufgaben vornimmt, hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch während des Bestehens oder zumindest unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen geltend zu machen (Fortführung des Senatsurteils vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB).Der Betriebsübergang muß der Beweggrund für die Kündigung gewesen sein (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG Urteil vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
Damit kann ein bevorstehender Betriebsübergang nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 613 a Abs. 4 BGB führen, wenn die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits feststehen oder zumindest greifbare Formen angenommen haben (BAG Urteil vom 13. November 1997, aaO).
Vielmehr hätte dies allein einen Anspruch des Klägers auf Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen gegen die Beklagte zu 3) begründen können (vgl. hierzu BAG Urteil vom 13. November 1997, aaO).
Sollte die Beklagte zu 3) den Übergang des Betriebes dadurch herbeigeführt haben, daß sie die Identität der wirtschaftlichen Einheit durch die Einstellung von acht der früheren Beschäftigten der Beklagten zu 1) und deren Einsatz auf ihren alten Arbeitsplätzen mit unveränderten Aufgaben gewahrt hat (vgl. hierzu BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), wäre es nur dann zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses des Klägers zur Beklagten zu 3) gekommen, wenn der Kläger den Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch während des Bestehens oder zumindest unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen geltend gemacht hätte (vgl. BAG Urteil vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
Im Hinblick darauf, daß die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs nicht nur durch die Übernahme materieller und/oder immaterieller Betriebsmittel, sondern auch durch die willentliche Übernahme der Hauptbelegschaft erfüllt werden können, hat der erkennende Senat mit Urteil vom 13. November 1997 (- 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 aus § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) den Fortsetzungsanspruch auch auf die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstreckt, um so ein wirksames, den europarechtlichen Vorgaben genügendes Mittel des Bestandsschutzes bei Betriebsübergängen zu gewährleisten.
- BAG, 13.06.2006 - 8 AZR 271/05
Betriebsübergang - Neuvergabe des Auftrags zur Personenkontrolle am Flughafen
Damit ist die Kündigung ungerechtfertigt und es verbleibt nicht nur ein Wiedereinstellungsanspruch zu den Bedingungen des früheren Arbeitsvertrages (vgl. BAG 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115, 119 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154). - BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01
Betriebsübergang - Schuhproduktion
Ein bevorstehender Betriebsübergang kann nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 613 a Abs. 4 BGB führen, wenn die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits feststehen oder zumindest greifbare Formen angenommen haben (zB BAG 22. Januar 1998 - 8 AZR 623/96 - nv.; 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613 a Nr. 169, zu II 1 der Gründe mwN).Ein Wiedereinstellungsanspruch setzt einen Betriebs- oder Teilbetriebsübergang voraus (BAG 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613 a Nr. 169; 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260 = AP BGB § 613 a Nr. 185).
- BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11
Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch
Ebenso wie es dem Übernehmer freisteht, ob er materielle und/oder immaterielle Betriebsmittel des Veräußerers übernimmt und damit einen Betriebsübergang auslöst, steht es dem Auftragsnachfolger frei, ob er die nach Zahl und Sachkunde für eine Identitätswahrung "kritische Masse" der Belegschaft des früheren Auftragnehmers durch Abschluss von Arbeitsverträgen willentlich weiterbeschäftigt oder nicht (vgl. BAG 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154) . - BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 391/03
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Teilbetriebsübergang
Ein bevorstehender Betriebsübergang kann nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen, wenn die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung feststehen und bereits greifbare Formen angenommen haben (Senat 21. Januar 1999 - 8 AZR 298/98 - 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154 mwN). - BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 326/09
Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität - …
b) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist eine Gesamtabwägung vorzunehmen, bei der je nach Einzelfall folgende relevante Umstände in Betracht zu ziehen sind: die Art des Betriebs oder Unternehmens; der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude, Maschinen und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung; der Wert der übernommenen immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation; die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft durch den neuen Inhaber, also des nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils des Personals; der etwaige Übergang der Kundschaft und der Lieferantenbeziehungen; der Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten; die Dauer einer eventuellen Unterbrechung dieser Tätigkeit (24. Januar 2002 - C-51/00 - Rn. 24, Slg. 2002, I-969; Senat 22. Mai 1997 - 8 AZR 101/96 - BAGE 86, 20 = AP BGB § 613a Nr. 154 = EzA BGB § 613a Nr. 149; 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154; 13. November 1997 - 8 AZR 375/96 - BAGE 87, 120 = AP BGB § 613a Nr. 170 = EzA BGB § 613a Nr. 156; 25. Mai 2000 - 8 AZR 416/99 - BAGE 95, 1 = AP BGB § 613a Nr. 209 = EzA BGB § 613a Nr. 190). - BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06
Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch
- BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 827/98
Betriebsübergang - Notariat
- BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
- BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01
Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG und Betriebsübergang
- BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04
Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Betriebsübergang
- ArbG Bochum, 11.04.2000 - 3 Ca 707/00
Feststellungsinteresse bei auf die Sozialwidrigkeit von Kündigungen gestützten …
- LAG Hamm, 11.11.1998 - 2 Sa 1111/98
Arbeitsverhältnis - Kündigung durch den Konkursverwalter - …
- BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00
Betriebsbedingte Kündigung - Wiedereinstellungsanspruch
- BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 199/04
Wiedereinstellung nach Betriebsübergang in der Insolvenz
- BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 320/01
Betriebsübergang - Schuhproduktion
- BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 243/95
Betriebsübergang - Fremdvergabe von Kundendienstleistungen
- BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97
Wiedereinstellungsanspruch
- LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99
Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz
- BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97
Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge
- BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 156/95
Europarechtskonformen Auslegung des § 613 a Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch …
- BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 197/95
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung bei Funktionsnachfolge
- BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 774/98
Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02
Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs in der Insolvenz; …
- BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98
Betriebsübergang (Druckerei)
- LAG Düsseldorf, 10.06.2011 - 6 Sa 327/11
Unbegründeter Feststellungsantrag zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei …
- BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 134/02
Kündigung - Betriebsübergang - Konzern
- LAG Hamm, 24.01.1995 - 11 (19) Sa 559/94
Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge
- LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99
Verspätete Geltendmachung eines Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsanspruchs; …
- LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
Passivlegitimation einer GmbH im Insolvenzverfahren; Zustellung "demnächst"; …
- LAG Hessen, 06.04.1998 - 10 Sa 1162/95
- LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
Betriebsstilllegung; nachträglicher Betriebsübergang; Massenentlassung; …
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 57/02
Unwirksamkeit einer Eigenkündigung, Umdeutung einer mündlichen Kündigung, …
- BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 699/96
Kündigung: Vertretung; Betriebsübergang: Auslagerung von Buchhaltungsaufgaben
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2005 - 12 Sa 356/04
Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang
- LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung; …
- LAG Hamm, 11.03.1999 - 4 Sa 966/98
Wirksamkeit einer Versetzung ; Vorliegen eines Unternehmensüberganges ; Begriff …
- BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 306/97
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 11 Sa 400/06
Betriebsübergang - Wiedereinstellungsanspruch
- LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 509/04
Unbegründeter Wiedereinstellungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 1 Sa 729/03
Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsübergang
- BAG, 01.04.1998 - 10 ABR 17/97
Sozialplan bei möglichem Betriebsübergang, Vorsorglicher Sozialplan bei …
- LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
Kündigung; betriebsbedingt; Betriebsstilllegung; Betriebsübernahme
- BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 623/96
Betriebsübergang - Fremdvergabe von Möbelauslieferung und -montage - …
- BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 327/09
Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität - …
- BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 439/97
Ordentliche Kündigung aufgrund einer beabsichtigten Betriebsstillegung - …
- BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 328/09
Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität - …
- LAG Hamm, 19.06.2001 - 4 Sa 1623/99
- LAG Niedersachsen, 12.05.1998 - 13 Sa 1698/97
Rüge der nicht ordnungsgemäße Besetzung der erstinstanzlichen Kammer; …
- ArbG Düsseldorf, 03.12.2020 - 10 Ca 3223/20
Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang trotz …
- BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 264/98
- BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 358/95
Betriebsstillegung: außerordentliche Kündigung bei Arbeitnehmer, dessen …
- BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 260/99
Betriebsübergang - Truppenübungsplatz
- BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 329/09
Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität - …
- LAG Hamm, 18.12.2002 - 2 Sa 623/02
Betriebsübergang - Wohnungsverwaltung
- LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 874/10
Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung …
- LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 873/10
Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung …
- LAG Hamm, 27.11.2003 - 4 Sa 767/03
Betriebsbedingte Kündigung bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit …
- LAG Hamm, 27.03.2003 - 4 Sa 189/02
Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsveräußerung in der Insolvenz
- BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 321/01
Geltung der dreiwöchigen Klagefrist bei sonstigen Kündigungsgründen
- LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 872/10
Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung …
- LAG Baden-Württemberg, 10.10.2007 - 13 Sa 36/06
Abgrenzung Betriebsübergang/Funktionsnachfolge
- BAG, 13.06.2006 - 8 AZR 551/05
Betriebsübergang - Neuvergabe des Auftrags zur Personenkontrolle am Flughafen
- LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 73/02
Zur Fortbeschäftigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis im Wege des …
- BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 82/95
Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge
- LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 480/10
Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung …
- LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung …
- LAG Hamm, 10.12.2001 - 19 Sa 1150/01
Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); …
- LAG Baden-Württemberg, 25.02.1999 - 18 Sa 2/98
Anzeigepflichtige Massenentlassung
- BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 298/98
Ordentliche Kündigung wegen Betriebsstillegung oder Betriebsübergang - …
- LAG Hamm, 21.04.2004 - 2 Sa 1837/03
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- LAG Hamm, 21.04.2004 - 2 Sa 1723/03
Zur Auslegung eines Sozialplans in der Insolvenz, der auf einen …
- LAG Köln, 22.02.2007 - 10 Sa 1012/06
Betriebsteilübergang, Betriebsstilllegung
- LAG Baden-Württemberg, 08.07.2004 - 11 Sa 6/04
Zur Wirksamkeit eines dreiseitigen Vertrags
- LAG Hamm, 05.09.2003 - 7 Sa 562/03
Betriebsstilllegung, Betriebsübergang; Betriebsmittel, Arbeitsmittel
- LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 251/10
Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung …
- LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 3 (7) Sa 1487/00
Ordentliche Kündigung; Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs; Prognoseentscheidung …
- BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 500/97
Betriebsübergang bei Übernahme der Hauptbelegschaft
- LAG Berlin, 19.12.1997 - 4 Sa 95/97
Übergang von Arbeitsverhältnissen im Falle einer Übertragung von Liegenschaften …
- LAG Köln, 19.01.2018 - 4 Sa 354/17
Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses in …
- BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 415/97
- LAG Hessen, 26.05.2009 - 13 Sa 2111/08
Betriebsbedingte Kündigung eines Zivilbeschäftigten bei den US-Streitkräften - …
- LAG Hamburg, 25.01.2002 - 6 Sa 75/01
Fingiertes Arbeitsverhältnis zum Entleiher; Gesetzliche Grundlage für fingierte …
- LAG Köln, 14.03.2000 - 13 Sa 1356/99
Betriebsübergang; Betriebsstillegung; Buslinie; Auftragsneuvergabe; …
- LAG Hessen, 24.01.2000 - 6 Sa 943/99
Kündigung: Wirksamkeit trotz Unterlassen der Mitteilung der sozialen Daten des zu …
- BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 644/96
Kündigung einer Arztsekretärin wegen dringender betrieblicher Erfordernisse - …
- BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 416/97
- ArbG Hamburg, 29.06.2010 - 21 Ca 59/10
Betriebsübergang bei einem Pizza-Bringdienst - Ausschlussfristen
- LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 3 Sa 1493/00
Ordentliche Kündigung; Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs; Prognoseentscheidung …
- LAG Brandenburg, 12.03.1998 - 3 Sa 746/97
Betriebsübergang: Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Übernehmer
- ArbG Bonn, 30.11.1994 - 3 Ca 831/94
Kündigung wegen des Übergangs eines Betriebsteils; Zur Unwirksamkeit einer …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2023 - 2 Sa 31/23
Wiedereinstellung nach Abwicklungsvergleich - unvorhergesehene …
- LAG Berlin, 26.01.2000 - 4 Sa 2304/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
- LAG Bremen, 10.05.1999 - 1 Sa 291/98
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses trotz eines Aufhebungsvertrages; …
- LAG Köln, 23.01.1998 - 11 (9) Sa 822/97
Betriebsübergang; Funktionsnachfolge; Gebäudereinigung
- LAG Berlin, 08.10.1999 - 2 Sa 1352/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
- ArbG Hagen, 31.08.2011 - 3 Ca 762/11
Betriebsbedingte Kündigung, Betriebsübergang, Transportunternehmen, …
- LAG Hamm, 05.03.1999 - 10 Sa 1961/98
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei einem Teilbetriebsübergang ; Anspruch …
- LAG Berlin, 21.01.2000 - 8 Sa 2308/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - zeitliche Begrenzung - …
- BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 501/97
- LAG Hamm, 11.03.1998 - 2 Sa 1018/97
Unwirksamkeit einer Kündigung; Soziale Rechtfertigung aus dringenden …
- ArbG Bonn, 03.02.2010 - 2 Ca 1889/09
Bestehen eines Übergangs eines vollständigen Betriebs bzw. Teilbetriebs in Form …
- LAG Berlin, 23.06.2000 - 8 Sa 256/00
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - zeitliche Begrenzung - …
- LAG Berlin, 09.02.2000 - 15 Sa 1348/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
- LAG Berlin, 03.11.1999 - 4 Sa 1354/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2016 - 2 Sa 554/16
Zulässigkeit der Berufung: Inhalt der Berufungsbegründung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2000 - 1 Sa 407/99
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Anspruch auf Zahlung einer …
- LAG Niedersachsen, 12.05.1998 - 13 Sa 1769/97
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Betriebsübergangs; Vorliegen …
- ArbG Duisburg, 05.11.2014 - 4 Ca 1607/14
- ArbG Berlin, 17.02.2000 - 4 Ca 32471/99
Unwirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung; Überprüfung der …
- LAG Bremen, 10.09.1999 - 3 Sa 132/99
Eventuelle subjektive Klagehäufung; Begründung einer Streitgenossenschaft; …
- LAG Hessen, 29.04.1998 - 2 Sa 2053/96
Übergang abgetretener Forderungen auf den Zessionär als Betriebsübergang; …
- LAG Hessen, 03.02.2004 - 1 Sa 1315/03
Wirkung eines Urteils gegenüber einem Dritten; Beendigung des …
- ArbG Frankfurt/Main, 20.07.1999 - 5 Ca 7905/97
Zeitliche Grenzen für die Geltendmachung eines Wiedereinstellungsanspruches
Rechtsprechung
BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betriebsübergang - Wirtschaftliche Einheit - Einstellung der Hauptbelegschaft - Unveränderte Aufgaben - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - Anspruch des Arbeitnehmers - Fortsetzungsverlangen
- archive.org
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 613a, § 275; KSchG § 1 Abs. 1
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang - Der Betrieb
BGB § 613a, § 275; KSchG §N1 Abs. 1
Betriebsübergang: Anforderungen an das Übernahmeverlangen eines vorher gekündigten Arbeitnehmers (Fortentwicklung der BAG-Rechtsprechung) - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 09.10.1996 - 3 Ca 4943/95
- LAG Köln, 04.04.1997 - 12 Sa 1503/96
- BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97
Papierfundstellen
- BAGE 90, 153
- NJW 1999, 1132
- ZIP 1998, 167
- ZIP 1999, 670
- MDR 1999, 551
- NZA 1999, 311
- BB 1999, 376
- BB 1999, 589
- DB 1999, 485
Wird zitiert von ... (97) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
Auszug aus BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil dadurch auf den Erwerber über, daß dieser die Identität der wirtschaftlichen Einheit durch die Einstellung der organisierten Hauptbelegschaft und deren Einsatz auf ihren alten Arbeitsplätzen mit unveränderten Aufgaben vornimmt, hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch während des Bestehens oder zumindest unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen geltend zu machen (Fortführung des Senatsurteils vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB).Der Betriebsübergang muß der Beweggrund für die Kündigung gewesen sein (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG Urteil vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
Damit kann ein bevorstehender Betriebsübergang nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 613 a Abs. 4 BGB führen, wenn die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits feststehen oder zumindest greifbare Formen angenommen haben (BAG Urteil vom 13. November 1997, aaO).
Vielmehr hätte dies allein einen Anspruch des Klägers auf Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen gegen die Beklagte zu 3) begründen können (vgl. hierzu BAG Urteil vom 13. November 1997, aaO).
Sollte die Beklagte zu 3) den Übergang des Betriebes dadurch herbeigeführt haben, daß sie die Identität der wirtschaftlichen Einheit durch die Einstellung von acht der früheren Beschäftigten der Beklagten zu 1) und deren Einsatz auf ihren alten Arbeitsplätzen mit unveränderten Aufgaben gewahrt hat (vgl. hierzu BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), wäre es nur dann zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses des Klägers zur Beklagten zu 3) gekommen, wenn der Kläger den Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch während des Bestehens oder zumindest unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen geltend gemacht hätte (vgl. BAG Urteil vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
Im Hinblick darauf, daß die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs nicht nur durch die Übernahme materieller und/oder immaterieller Betriebsmittel, sondern auch durch die willentliche Übernahme der Hauptbelegschaft erfüllt werden können, hat der erkennende Senat mit Urteil vom 13. November 1997 (- 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 aus § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) den Fortsetzungsanspruch auch auf die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstreckt, um so ein wirksames, den europarechtlichen Vorgaben genügendes Mittel des Bestandsschutzes bei Betriebsübergängen zu gewährleisten.
- BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
Auszug aus BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97
Die Klage gegen die Beklagte zu 3) war zwar in erster Instanz unzulässig, weil sie lediglich hilfsweise für den Fall des Unterliegens im Verhältnis zur Beklagten zu 2) erhoben wurde (vgl. hierzu BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, unter B II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), doch ist diese Bedingung mit dem Erlaß des insofern rechtskräftig gewordenen erstinstanzlichen Urteils eingetreten.Sollte die Beklagte zu 3) den Übergang des Betriebes dadurch herbeigeführt haben, daß sie die Identität der wirtschaftlichen Einheit durch die Einstellung von acht der früheren Beschäftigten der Beklagten zu 1) und deren Einsatz auf ihren alten Arbeitsplätzen mit unveränderten Aufgaben gewahrt hat (vgl. hierzu BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), wäre es nur dann zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses des Klägers zur Beklagten zu 3) gekommen, wenn der Kläger den Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch während des Bestehens oder zumindest unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen geltend gemacht hätte (vgl. BAG Urteil vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
- BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97
Widerspruch bei Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97
Nach dem Betriebsübergang kann der Arbeitnehmer nur noch unverzüglich dem Übergang des Arbeitsverhältnisses widersprechen, wobei dem Arbeitnehmer im Anschluß an die §§ 4, 7 KSchG eine Erklärungsfrist von höchstens drei Wochen zugebilligt wird (vgl. BAG Urteil vom 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - AP Nr. 177 zu § 613 a BGB, zu I 3 c aa der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96
Wiedereinstellungsanspruch
Auszug aus BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97
Der Zweite Senat hat mit Urteil vom 27. Februar 1997 (- 2 AZR 160/96 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) entschieden, daß dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zusteht, wenn im Zeitraum zwischen Ausspruch und Wirksamwerden einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung der Kündigungsgrund wegfällt und der Arbeitgeber keine weiteren Dispositionen getroffen hat, die regelmäßig ein schutzwürdiges Interesse daran begründen, es bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu belassen. - EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …
Auszug aus BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97
Wie der EuGH mit Urteil vom 11. März 1997 (Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187) unter Nr. 15 der Entscheidungsgründe ausgeführt hat, darf eine Einheit im Sinne der Richtlinie nicht als bloße Tätigkeit verstanden werden.
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98
Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und …
In Rechtsprechung und Schrifttum besteht weitgehend Einigkeit, daß bei betriebsbedingten Kündigungen grundsätzlich ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers jedenfalls dann entstehen kann, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt (vgl. insbesondere BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 1; BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2; BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 4; BAG 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5; BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 757/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 45 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 42;… Bader/Bram/Dörner/Wenzel KSchG Stand März 2000 § 1 Rn. 73;… ErfK/Ascheid § 1 KSchG Rn. 473;… Hueck/v.Hoyningen-Huene KSchG 12. Aufl. § 1 Rn. 156a ff.;… Kiel/Koch Die betriebsbedingte Kündigung Rn. 855 ff.;… Kittner/Däubler/Zwanziger-Kittner § 1 KSchG Rn. 56a ff.;… KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 569;… Löwisch KSchG 8. Aufl. § 1 Rn. 80 ff., 263; Beckschulze DB 1998, 417 ff.; Berscheid MDR 1998, 1129 ff.; Boewer NZA 1999, 1121, 1177 ff.; Manske FA 1998, 143 ff.; Meinel/Bauer NZA 1999, 575 ff.; Nicolai/Noack ZfA 2000, 87 ff.; Oetker ZIP 2000, 643 ff.; Raab RdA 2000, 147 ff.; Zwanziger BB 1997, 42 ff.; aA Kaiser ZfA 2000, 205 ff.; Ricken NZA 1998, 460 ff. mwN zu der den Wiedereinstellungsanspruch grundsätzlich ablehnenden Auffassung, ebenda Fn. 6).b) Des weiteren folgt aus der methodischen Begründung des Wiedereinstellungsanspruchs als einer vertraglichen Nebenpflicht, daß der Arbeitnehmer jedenfalls für den Bereich der betriebsbedingten Kündigung eine Wiedereinstellung grundsätzlich nicht verlangen kann, wenn die Änderung der maßgeblichen Umstände erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist (BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2, zu II 1 c der Gründe;… ebenso ErfK/Ascheid § 1 KSchG Rn. 473; Annuß BB 1998, 1582, 1587; Boewer NZA 1999, 1177, 1178; Oetker ZIP 2000, 643, 647, 648;… aA KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 569; Raab RdA 2000, 147, 154; Zwanziger BB 1997, 42, 45; offengelassen in BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 4, zu B II 2 der Gründe und BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260 = AP BGB § 613 a Nr. 185, zu B III 1 der Gründe; für den (Sonder-) Fall des erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses überraschend erfolgten Betriebsübergangs bejaht der Achte Senat aufgrund europarechtlicher Vorgaben den Wiedereinstellungsanspruch, BAG 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613 a Nr. 169, zu II 3 c der Gründe und BAG 12. November 1998 - 2 AZR 265/97 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5, zu C III 1 der Gründe).
Daher kommen für die Auswahlentscheidung grundsätzlich ohnehin nur die Arbeitnehmer in Betracht, die dem Arbeitgeber gegenüber ihren Willen zur Wiedereinstellung bekundet haben (ebenso zum Wiedereinstellungsanspruch bei unvorhergesehenem Betriebsübergang BAG 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5, zu B III 1 der Gründe).
- BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03
Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang
c) Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung/Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Erwerber kommt grundsätzlich in Betracht, wenn es trotz einer ursprünglich vorgesehenen Stilllegung des Betriebes oder eines Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit aus anderen Gründen und einer infolge dessen wirksam ausgesprochenen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen im Sinne des § 1 KSchG nachträglich zu einem Betriebsübergang und damit zur Fortführung des Betriebes oder der Entstehung einer anderen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer kommt (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1; 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 3; 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 2; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 5; 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154; 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5 = EzA BGB § 613a Nr. 171; 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260 = AP BGB § 613a Nr. 185 = EzA BGB § 613a Nr. 175; 16. Mai 2002 - 8 AZR 320/01 - AP InsO § 113 Nr. 9).Der erkennende Senat hat hingegen für den Fall eines durch willentliche Übernahme der Hauptbelegschaft eingetretenen Betriebsüberganges iSd. § 613a BGB ausdrücklich das Bestehen eines Fortsetzungs-/Wiedereinstellungsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Betriebserwerber auch nach Ablauf der Kündigungsfrist bejaht (13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154; 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5 = EzA BGB § 613a Nr. 171) und ausgeführt, im Hinblick darauf, dass die Voraussetzungen eines Betriebsüberganges nicht nur durch die Übernahme materieller und/oder immaterieller Betriebsmittel, sondern auch durch die willentliche Übernahme der Hauptbelegschaft erfüllt werden könnten, sei die Erstreckung des Fortsetzungsanspruchs auf die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein wirksames, den europarechtlichen Vorgaben genügendes Mittel, den Bestandsschutz bei Betriebsübergängen zu gewährleisten (12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - aaO; vgl. auch Müller-Glöge NZA 1999, 449, 455).
Die Anerkennung eines Wiedereinstellungs-/Fortsetzungsanspruchs bei einem nach Ablauf der Kündigungsfrist vollzogenen Betriebsübergang durch die Übernahme von materiellen und immateriellen Betriebsmitteln hat der Achte Senat offen gelassen (…13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - aaO; 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - aaO).
An der zur Richtlinie 77/187/EWG vertretenen Auffassung (vgl. BAG 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5 = EzA BGB § 613a Nr. 171) hält der Senat auch unter der Geltung der seit 1. Januar 1999 geltenden Insolvenzordnung im Ergebnis fest.
- BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03
Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers
Entgegen der Auffassung der Beklagten in den Vorinstanzen war der Kläger auch nicht gehalten, sein Fortsetzungsverlangen unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen geltend zu machen (vgl. hierzu Senat 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5 = EzA BGB § 613a Nr. 171).
- BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 326/09
Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität - …
Mit Urteil vom 12. November 1998 (- 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5 = EzA BGB § 613a Nr. 171) hat der Senat für das Fortsetzungsverlangen den Gleichlauf mit der Frist für die Widerspruchserklärung festgelegt, nämlich unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden Umständen mit einer Erklärungsfrist von höchstens drei Wochen. - BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 333/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
Der Betriebsübergang muss der Beweggrund für die Kündigung gewesen sein (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153, 157 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5 = EzA BGB § 613a Nr. 171).Damit kann ein bevorstehender Betriebsübergang nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 613a Abs. 4 BGB führen, wenn die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits feststehen oder zumindest greifbare Formen angenommen haben (BAG 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 -aaO).
- BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06
Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch
a) Der Arbeitnehmer hat unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen sein Fortsetzungsverlangen gegenüber dem Arbeitgeber zu stellen (BAG 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5 = EzA BGB § 613a Nr. 171, zu C III 1 der Gründe). - LAG Niedersachsen, 02.04.2004 - 3 Sa 1870/03
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei einem …
Das gilt auch für den Fall, dass nach Ausspruch einer wirksamen betriebsbedingten Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung noch im Lauf der Kündigungsfrist ein Betriebsübergang eintritt oder greifbare Formen annimmt (vgl. BAG, Urteil vom 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 - NJW 1997, 2257; Urteil vom 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 = NJW 1999, 1132;… Hergenröder, AR-Blattei, SD Betriebsinhaberwechsel I Rn. 468 ff.).Das Fortsetzungsverlangen ist gegenüber dem Betriebserwerber zu erklären (vgl. BAG, Urteil vom 12.11.1998, a.a.O.).
Weitere Voraussetzungen sind, dass dem Arbeitgeber die unveränderte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist (vgl. BAG…, Urteil vom 27.02.1997, a.a.O.) und der Arbeitnehmer das Fortsetzungsverlangen zumindest unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen geltend gemacht hat (vgl. BAG, Urteil vom 12.11.1998, a.a.O.).
Insoweit bestehe ein Gleichklang zum Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gegen einen Betriebsübergang (vgl. BAG, Urteil vom 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 - a.a.O., m. w. N.).
Das Fortsetzungsverlangen ist gegenüber dem Betriebserwerber zu erklären (vgl. BAG, Urteil vom 12.11.1998, a.a.O.).
- BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 621/02
Teilbetriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung
b) Zu Unrecht verweist die Revision in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Senats vom 12. November 1998 (- 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5 = EzA BGB § 613a Nr. 171). - LAG Hamm, 11.11.1998 - 2 Sa 1111/98
Arbeitsverhältnis - Kündigung durch den Konkursverwalter - …
Dies führt allein - wie noch auszuführen sein wird - zu einem Anspruch des Klägers auf Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen (BAG vom 13.11.1997 - 8 AZR 265/97 - aaO., und neuerdings BAG vom 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 - S. 10 der Gründe).Der Hilfsantrag ist begründet, denn nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt der nach Kündigung eingetretene Betriebsübergang jedenfalls dann zu einem Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen, wenn es noch während der Kündigungsfrist trotz zunächst geplanter Betriebsstilllegung zu einer Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit des Betriebsveräußerers kommt (BAG vom 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 -, S. 8 und 9 der Gründe sowie BAG vom 04.12.1997 - 2 AZR 140/97 - und vom 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 -, AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung; neuerdings BAG vom 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 -).
Jedenfalls hat er unverzüglich sein Fortsetzungsverlangen gegenüber der Beklagten zu 1) zum Ausdruck gebracht (vgl. dazu neuerdings BAG vom 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 - und vom 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 -, DB 1998, 316 ).
Die dargelegten Schadensersatzfolgen können nur eintreten, wenn der Arbeitnehmer sein Fortsetzungsverlangen zumindest unverzüglich nach Kenntniserlangung von dem Betriebsübergang gegenüber dem Betrieberwerber erklärt (BAG vom 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 -).
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 11 Sa 400/06
Betriebsübergang - Wiedereinstellungsanspruch
Im Falle eines Betriebsübergangs ist der Fortsetzungsanspruch bzw. Wiedereinstellungsanspruch direkt gegen den Betriebserwerber zu richten (BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 -).Das Fortsetzungsverlangen selbst, das gegenüber dem Arbeitgeber zum Ausdruck gebracht werden muss, bedarf keiner besonderen Form und kann insbesondere auch mündlich erfolgen (BAG 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 - unter C III 2 der Gründe).
Da dieses Fortsetzungsverlangen noch innerhalb des bestehenden Arbeitsverhältnisses geltend gemacht wurde, ist dieses auch in jedem Fall als rechtzeitig anzusehen (BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 - Großkommentar/Stefan, a.a.O., § 613 a Rz. 182).
- BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 583/01
Teilbetriebsübergang - Kündigung
- BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 38/05
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz - Beteiligung der …
- LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
Passivlegitimation einer GmbH im Insolvenzverfahren; Zustellung "demnächst"; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2005 - 12 Sa 356/04
Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang
- LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99
Verspätete Geltendmachung eines Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsanspruchs; …
- BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99
Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch …
- LAG Bremen, 10.09.1999 - 3 Sa 132/99
Eventuelle subjektive Klagehäufung; Begründung einer Streitgenossenschaft; …
- BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 199/04
Wiedereinstellung nach Betriebsübergang in der Insolvenz
- BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 394/03
Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers
- LAG Hamm, 30.04.2008 - 6 Sa 1800/07
Zulässigkeit der Berufung
- LAG Bremen, 10.05.1999 - 1 Sa 291/98
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses trotz eines Aufhebungsvertrages; …
- LAG Hamm, 05.03.1999 - 10 Sa 1961/98
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei einem Teilbetriebsübergang ; Anspruch …
- LAG Hamm, 30.04.2008 - 6 Sa 1853/07
Zulässigkeit der Berufung
- LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
Kündigung; betriebsbedingt; Betriebsstilllegung; Betriebsübernahme
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02
Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs in der Insolvenz; …
- LAG Berlin, 02.03.2000 - 7 Sa 2307/99
Betriebsübergang: Ausschluss des § 613a BGB - Gesamtvollstreckungsverfahren
- LAG Berlin, 03.11.1999 - 4 Sa 1354/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
- LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
Betriebsstilllegung; nachträglicher Betriebsübergang; Massenentlassung; …
- LAG Hessen, 25.04.2007 - 6 Sa 2097/06
Betriebsübergang: Recht auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses; Notwendigkeit …
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 338/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 57/02
Unwirksamkeit einer Eigenkündigung, Umdeutung einer mündlichen Kündigung, …
- BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 334/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 335/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 336/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 337/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 345/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 339/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 341/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 340/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2005 - 8 Sa 198/05
Beschäftigungs- und Vergütungsanspruch gegen Betriebserwerber nach erfolgreichem …
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 343/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 344/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- LAG Berlin, 11.10.2002 - 6 Sa 961/02
Betriebsteilübergang; prozessuale Verwirkung
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 1 Sa 729/03
Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsübergang
- LAG Hamm, 15.12.2005 - 4 Sa 297/05
Feststellungsinteresse für eine neben der Kündigungsschutzklage erhobenen …
- LAG Berlin, 11.02.2000 - 6 Sa 2306/99
Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren - prozessuale Verwirkung
- LAG Berlin, 26.10.1999 - 3 Sa 1353/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
- LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99
Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz
- BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 327/09
Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität - …
- LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17
Betriebsübergang - Weiterbeschäftigungsantrag - Auflösungsantrag - Streitbeitritt
- LAG Berlin, 26.01.2000 - 4 Sa 2304/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
- BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 328/09
Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität - …
- LAG Hamm, 19.06.2001 - 4 Sa 1623/99
- LAG Berlin, 10.02.2000 - 17 Sa 2300/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
- LAG Berlin, 25.01.2000 - 3 Sa 2303/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
- LAG Berlin, 08.10.1999 - 2 Sa 1352/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
- LAG Berlin, 27.06.2000 - 3 Sa 845/00
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
- LAG Berlin, 21.01.2000 - 8 Sa 2308/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - zeitliche Begrenzung - …
- LAG Berlin, 13.01.2000 - 10 Sa 2309/99
Betriebsübergang: Widerruf des Arbeitnehmers - Verwirkung
- OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 U 147/10
Schadensersatzpflicht des Prozessanwalts im Kündigungsschutzprozess
- LAG Berlin, 20.07.2000 - 10 Sa 258/00
Betriebsübergang: Widerspruch - Verwirkung
- LAG Berlin, 23.06.2000 - 8 Sa 256/00
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - zeitliche Begrenzung - …
- BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 329/09
Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität - …
- LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05
Bestimmung des prozessualen Rangverhältnisses bei subjektiver Klagehäufung des …
- LAG Berlin, 09.12.1999 - 16 Sa 1349/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitsnehmers - Verwirkung
- LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 822/05
Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz, …
- LAG Köln, 24.11.1997 - 4 Ta 343/97
Aussetzung eines Rechtsstreits über Entgeltansprüche, die vom Ausgang eines …
- LAG Niedersachsen, 10.05.2007 - 7 Sa 1429/06
Bestehen eines Wiedereinstellungsanspruch gegen den neuen Auftragnehmer nach der …
- BAG, 08.08.2000 - 9 AZN 520/00
Divergenzbeschwerde
- LAG Hamm, 11.03.1999 - 4 Sa 966/98
Wirksamkeit einer Versetzung ; Vorliegen eines Unternehmensüberganges ; Begriff …
- LAG Niedersachsen, 12.07.2007 - 7 Sa 1432/06
Wiedereinstellungsanspruch gegen den neuen Auftragnehmer nach der Neuvergabe …
- ArbG Frankfurt/Main, 20.07.1999 - 5 Ca 7905/97
Zeitliche Grenzen für die Geltendmachung eines Wiedereinstellungsanspruches
- LAG Niedersachsen, 12.07.2007 - 7 Sa 1429/06
Die Neuvergabe eines Bewachungsauftrags stellt keinen Betriebsübergang dar; …
- LAG Brandenburg, 02.02.2006 - 9 Sa 328/05
- LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 1314/05
Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2008 - 2 Sa 176/08
Voraussetzungen eines Betriebsübergangs - wirtschaftliche Einheit - Darlegungs- …
- LAG Hessen, 17.07.2008 - 5 Sa 1937/06
Betriebsübergang bei Insolvenz - Neuvermietung der Betriebsräume nach Rückfall …
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 135/99
Betriebsübergang: Betriebsübergang eines Theaters - Pachtablauf - …
- LAG Sachsen-Anhalt, 20.01.2009 - 8 Sa 146/08
Voraussetzungen für die Verwirkung eines Anspruchs eines Arbeitnehmers im …
- LAG Hamburg, 20.03.2002 - 5 Sa 3/02
Streitigkeit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und der deraus …
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 86/99
- LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 11 Sa 51/09
Übernahme freier Mitarbeiter bei Betriebsübergang - Freistellung von der …
- LAG Hamm, 17.08.2001 - 15 Sa 481/01
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen …
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 813/98
Klage auf Feststellung des Bestehens des Arbeitsverhältnisses bei …
- LAG Hamm, 02.12.1999 - 4 Sa 1153/99
Arbeitsverhältnis - Kündigung durch Betriebsveräußerer - Feststellungsinteresse - …
- LAG Berlin, 10.11.1999 - 17 Sa 1350/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers -Verwirkung
- LAG Berlin, 27.03.2000 - 18 Sa 2301/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
- LAG Berlin, 09.02.2000 - 15 Sa 1348/99
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
- LAG Berlin, 20.01.1999 - 4 Sa 96/98
Betriebsübergang: Betriebsübergang eines Theaters - Begriff der Einheit bzw. …
- LAG Hamm, 18.12.2002 - 2 Sa 623/02
Betriebsübergang - Wohnungsverwaltung
- LAG Berlin, 16.04.1999 - 19 Sa 267/99
Betriebsübergang: fristlose Kündigung des Pachtvertrages eines Theaters
- LAG Berlin, 12.03.1999 - 8 Sa 146/98
Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
- ArbG Duisburg, 05.11.2014 - 4 Ca 1607/14
- ArbG Aachen, 06.08.1999 - 6 Ca 64/99
Voraussetzungen des Berufens auf die Rüge fehlerhafter Betriebsratsanhörung oder …
- LAG Köln, 17.03.2000 - 11 Sa 1564/99
Vorliegen des Überganges eines Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit der …
- ArbG Siegburg, 25.11.2003 - 5 Ca 1362/03
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung nach Eröffnung des …